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Linkhaftungsurteil LG Hamburg, vom 18.11.2016 8 Jahre 5 Monate her #1

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Hallo!
Zieht Euch mal bitte diesen Beschluss ein.
Das Landesgericht (LG) Hamburg hat mit Beschluss vom 18. November (Az. 310 O 402/16) entschieden, dass sich der Linksetzer vorab durch Nachforschungen zu vergewissern hat, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde.

Das betrifft auch unserer Webseite.

Ich habe vorsorglich auf den von mir betreuten Webseite alle links zu Dritten entfernen lassen um den Abmahnanwälten die sich jetzt darauf stürzen werden keine Chance geben.

Siehe da:
www.heise.de/newsticker/meldung/Warum-heise-online-derzeit-keine-Links-zum-LG-Hamburg-setzt-3567571.html

Prüft bitte welche Konsequenzen es für unseren Kaalug hat.
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Linkhaftungsurteil LG Hamburg, vom 18.11.2016 8 Jahre 5 Monate her #2

  • helmutturner
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Hallo zusammen,

ganz so dramatisch ist die Lage nicht, denn zunächst mal sind wir in diesem Fall "nur" in einem einstweiligen Anordnungsverfahren. In solchen Verfahren treffen die Gerichte nur erste Eilanordnungen, eine endgültige Klärung der Sach- und Rechtslage bleibt stets dem so genannten Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Was in diesem Verfahren am Ende durch Urteil beschieden wird bleibt abzuwarten.

Dann war ein Fall betroffen, in dem der Verlinkende mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hat, also kommerziell unterwegs war und im Eigenverlag Lehrmaterial anbot. Nur einem solchen gewerbsmäßig Handelnden mutet das Gericht im einstweiligen Verfahren besondere Prüfungspflichten zu.

Da haben wir als nicht kommerzielle Interessengemeinschaft KaaLUG erst mal Glück gehabt.

Schließlich war ein umgestaltetes Foto betroffen, bei dem in irgendeiner Form die Creative-Commons-Lizenz verletzt war, aber das muss ich mir noch genauer anschauen.

Gleichwohl sollten wir uns in einem der nächsten Treffen mal ein wenig über das Urheberrrecht unterhalten. Ich weiß auch schon, wer diesen Kurzvortrag ausarbeiten und dann halten soll .....

Bis denne
helmutturner
„Sagen, was ist“, so steht es in metallenen Lettern in der Eingangshalle des Hamburger SPIEGEL -Gebäudes, ein Ausspruch Rudolf Augsteins, Vermächtnis und Ansporn.

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Letzte Änderung: von helmutturner. Grund: Rechtschreibung

Linkhaftungsurteil LG Hamburg, vom 18.11.2016 8 Jahre 5 Monate her #3

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Hallo Wersob, Hallo Helmutturner,

ja, ein interessantes Urteil. Wenn das rechtskräfig wird würde ich als kommerzieller Anbieter jede Verlinkung entfernen. Wie mag das dann erst für Suchmaschienen interpretiert werden? Das sind ja quasi automatisch verlinkende Systeme.
Ist das Urteil das Ende des World Wide Web?
Und ich finde die Reaktion von Heise äußerst amüsant. Schließlich haben sie das Hamburger Landgericht darum gebeten zu belegen, das sie sich an alle geltenden Urheberrechte halten, um auf sie verlinken zu können. So oder so ähnlich müsste es dem Urteil folgend ja gemacht werden.. aber das Landgericht antwortet nicht fristgerecht.

Es gibt da auch bei Fefe ein paar nette Kommentare dazu. Das Landgericht hat wohl auch noch einen nicht wirksamen Disclaimer bezüglich Haftungsausschluss für Verlinkungen im Impressum, welches dem selbst gefällten Urteil zuwieder läuft.

Wir haben Links zu einigen Distributionen, aber das ist auch schon alles.
Wie sieht es aus mit Links, die jemand ins Forum schreibt? Hier müsste man theoretisch sogar moderieren und zensieren oder gar komplett unterbinden?

UPDATE: NOCH Besser! Das LG Hamburg hat Heise geantwortet... Sie sehen sich nicht veranlasst eine Erklärung abzugeben...
aber lest selbst:
blog.fefe.de/?ts=a6b04827

Ja wie denn dann liebes Landgericht?

Liebe Grüße,
Klaren

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Letzte Änderung: von klaren.

Linkhaftungsurteil LG Hamburg, vom 18.11.2016 8 Jahre 5 Monate her #4

  • helmutturner
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Hallo Wersob und hallo Klaren,

die heiseshow nimmt sich heute um 12.00 Uhr des Themas an. Hier der Link:

www.heise.de/newsticker/meldung/heiseshow-ab-12-Uhr-live-Darf-man-im-Internet-noch-verlinken-3570513.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom

Aber ob ich das überhaupt noch verlinken dürfte? Leider habe ich um 12.00 Uhr keine Zeit und werde es mir nachträglich anschauen.

Liebe Grüße
helmutturner
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Linkhaftungsurteil LG Hamburg, vom 18.11.2016 8 Jahre 5 Monate her #5

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Hallo hemlutturner,

ich habe mir das heute mal angesehen und bin erleichtert. Erstmal ist also nicht der Untergang des Internets zu erwarten. Aber mal sehen wie die Sache weiter geht. Da scheinen ja noch ein paar weitere Fälle in der Pipe zu sein.

Und wie das EuGH weiter urteilen wird in dieser Angelegenheit ist auch noch eine spannende Sache.

Liebe Grüße,
KlaRen

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Linkhaftungsurteil LG Hamburg, vom 18.11.2016 8 Jahre 4 Monate her #6

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Hallo Klaren,
hallo alle zusammen,

auch hier nochmal der Hinweis, dass die aktuelle C't das Thema sowohl als spaßig gehaltene Laudatio im Leitartikel des Heftes, aber auch in einer sorgfältigen Darstellung des hinter dem gerichtlichen Verfahrens stehenden Sachverhalts aufbereitet. Gute Entscheidungsrezensionen sind gar nicht so einfach zu verfassen, man muss sprachlich sehr präzise arbeiten und genau das zum Ausdruck bringen, worauf es ankommt. Daher mein Dank an die C't-Autoren: habt ihr wirklich gut gemacht!!! :) :) :)

Liebe Grüße
helmutturner
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