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Richtig zitieren in Forenbeiträgen und Blogs 10 Jahre 4 Monate her #1

  • helmutturner
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Hallo zusammen,

Rudi und Niko haben die Frage an mich herangetragen, wie im Forum bzw. einem noch einzurichtenden Blog richtig zitiert wird, um Ärger in Bezug auf das Urheberrecht, Abmahnungen etc. von vornherein zu vermeiden. Zugrunde lag die Fallkonstellation, dass Niko einen längeren Beitrag erstellt hatte, der unter anderem kurze Zitate, ein paar kernige Sprüche und Sätze von Personen der Weltgeschichte beinhaltete, ferner wurden ein paar, nennen wir sie einmal „Zeitungsartikel“ aus Internetveröffentlichungen wie z. B. heise-online komplett wiedergegeben. Nachdem ich die Frage zunächst per Mail beantwortet hatte, bat mich Rudi, meine Antwort doch am besten gleich für alle KaaLUGler nochmals etwas umzuformulieren und ins Forum zu stellen, was ich hiermit erledigen möchte:

Einer der Kernparagraphen, was das Zitieren angeht, ist § 51 Urhebergesetz. Diese Vorschrift lautet

§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Ihr werdet mich jetzt fragen, ab wann und im welchen Umfang ist ein Text urheberrechtlich geschützt? Es mag Euch überraschen, aber das Urheberrecht schützt grundsätzlich nicht den Inhalt von Texten, also die enthaltenen Ideen und Fakten. Geschützt wird nur die Form, in dem sie niedergeschrieben sind, merkt Euch hierfür am besten den seltsam anmutenden Begriff „Schöpfungshöhe.“ Also ist im Rosamunde-Pilcher-Roman nicht der Umstand geschützt, dass Jennifer und Mortimer sich verlieben und im schönen Cornwall in einer Scheune Sex haben, sondern die schmalzige Sprache und Einzigartigkeit des Textes ist das, was, was § 51 UrhG schützt.

Je komplexer und kreativer ein Text ist, desto eher wird er als schützenswert einzustufen sein. Die Qualität des Inhalts ist egal, denkt dabei wieder an den schmalzigen Liebesroman von Rosamunde! Eine gewisse Länge muss der Text auch haben, weil die geforderte Schöpfungshöhe sich in der Regel eben nicht in einem Satz ausdrücken lässt. Also merken:

Blogartikel, Zeitungsartikel und natürlich Bücher sind urheberrechtlich geschützt!!!

Also ist es Niko nicht erlaubt, in seinem Blog-Beitrag vollständige Artikel anderer Autoren wiederzugeben, denn damit würde er deren Urheberrecht verletzen. Kurze, oft nur aus einem oder zwei Sätzen bestehende Zitate sind hingegen erlaubt. Merkt Euch hierfür am besten den alten Churchill mit seiner dicken Zigarre und dessen kurze politische Statements.

Wenn man jetzt also eine längere Textstelle zitieren will, müssen hierfür die zugelassenen Ausnahmen des § 51 UrhG als Maßstab gelten. Der Gesetzgeber lässt ein Zitat zu, wenn es zur Wissensmehrung beiträgt, also wissenschaftlichen Zwecken dient, eigene Ansichten, Forschungsergebnisse und Gedanken belegen soll (Belegfunktion) oder Bestandteil eines selbständigen Sprachwerks ist.

Folgendes ist – in Stichworten- nicht erlaubt:

Zitat bloß zur Unterhaltung, Faulheit, Illustration, Dienst am Leser, zur eigenen Gewinnerzielung.

Wer also lange Texte wiedergibt, nur weil er sie besonders lustig findet, keine Lust hatte, alles mit eigenen Worten auszudrücken, dem Leser ersparen will, dass er auf einen Link klicken muss, dem Autor helfen will bekannt zu werden oder fremde Texte aus dem Netz klaubt, und daraus seine eigene Zeitung mit Werbebannern erstellt, verstößt gegen das Urheberrecht.

Man darf sein eigenes Sprachwerk natürlich erstellen und mit Zitaten garnieren. Eine oft genannte Daumenregel ist in solchen Fällen z. B., dass maximal ein Drittel des eigenen Sprachwerks aus Zitaten bestehen darf. Das Zitatrecht erlaubt nur die unveränderte Übernahme des Textes. Das Zitat muss als solches gekennzeichnet werden, darüber sind bekanntlich mehrere Politiker gestolpert, weil sie die Kenntlichmachung in ihrer Doktorarbeit „vergessen“ hatten. Ganz wichtig: die vollständige Quellenangabe (Link zum Artikel, Name des Autors)! Bei Büchern muss die Zitatangabe noch etwas vollständiger sein, aber das würde diesen Artikel etwas überfrachten.

Wer sich nicht an die gesetzlichen Regeln hält, begeht einen Urheberrechtsverstoß. Das kann für den jeweiligen Textautor, aber auch für unser Forum Abmahnungen, Schadenersatzansprüche, Forderung nach strafbewehrten Unterlassungserklärungen etc. nach sich ziehen. Also seht die Sache nicht ganz so spaßig wie die Prinzen mit ihrem Album und Video „Das ist alles nur geklaut!“, sondern nehmt die Frage der richtigen Zitierweise ernst.

Wer sich unsicher ist, ob ein Text geschützt ist oder das Zitat zulässig, fragt mich am besten vor Einstellung des Textes ins Forum. Auch Renate als erfahrende Buchautorin weiß mit Zitaten und Fundstellen gut umzugehen und kann Euch bei Rückfragen sicherlich helfen. So jetzt ist mein Text aber lang genug, weitere Infos findet Ihr z. B. im Wikipedia unter der Fundstelle

de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen

Viel Spaß beim Schreiben im Forum wünscht
helmutturner
„Sagen, was ist“, so steht es in metallenen Lettern in der Eingangshalle des Hamburger SPIEGEL -Gebäudes, ein Ausspruch Rudolf Augsteins, Vermächtnis und Ansporn.

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Letzte Änderung: von helmutturner. Grund: Ergänzung
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